Patientenverfügung (Medizinische Vorsorge)

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Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Links: Patientenverfügung

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Die Informationen auf dieser Homepage sind kein Ersatz für professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Inhalte dienen nicht zur Anleitung, eigenständige Diagnosen zu stellen oder eigene Behandlungen zu legitimieren. Bei starken und/oder langanhaltenden Beschwerden ist das Aufsuchen eines Arztes unabdingbar.

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