Antihistaminika sind antiallergische Wirkstoffe, welche die Effekte der körpereigenen Substanz Histamin aufheben. Sie werden unter anderem bei Heuschnupfen, Nesselfieber, bei einer allergischen Bindehautentzündung, bei Hauterkrankungen, Schlafstörungen, Übelkeit, Erbrechen und Erkältungskrankheiten eingesetzt. Als Schlaf- und Beruhigungsmittel und bei Kindern sollten sie aufgrund möglicher unerwünschter Wirkungen zurückhaltend verabreicht werden. Vor allem ältere Antihistaminika können als unerwünschte Wirkung Müdigkeit auslösen.
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Was sind Antihistaminika und wie wirken sie?
Antihistaminika oder auch Histamin-Rezeptorblocker sind pharmakologische Wirkstoffe, die an Histamin-Rezeptoren im Körper binden und dadurch die eigentliche Histaminwirkung abschwächen. Es gibt spezifische Rezeptorblocker für die unterschiedlichen Histaminrezeptoren, die bei verschiedenen Indikationen und in unterschiedlichen Darreichungsformen (oral als Tabletten, als Nasensprays oder Salben) eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass bei einer pathologisch begründeten, übermäßigen Histaminfreisetzung im Körper durch den Einsatz von entsprechenden Antihistaminika entgegen gewirkt werden kann, um starke und unangenehme Folgereaktionen des Körpers abzuschwächen.
Welche Nebenwirkungen haben Antihistaminika?
Zu den am häufigsten vorkommenden Nebenwirkungen bei der Einnahme von Antihistaminika zählen Kopfschmerzen, Benommenheit, Schläfrigkeit und Mundtrockenheit. Trotz der geringen Fähigkeit der neuen Antihistaminika, die Blut-Hirn-Schranke zu passieren, kann es auch bei den heute eingesetzten Antihistaminika zu einer leichten Sedierung oder Müdigkeit des Betroffenen kommen. Dem kann bei einer regelmäßigen Einnahme entgegengewirkt werden, indem man den Wirkstoff abends vor dem Schlafengehen einnimmt und somit den müde machenden Effekt auf den Zeitraum der Nacht konzentriert. Treten Nebenwirkungen auf sollte die weitere Einnahme unbedingt mit einem Arzt abgesprochen werden.
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Zahlt die Krankenkasse alle Antihistaminika?
In der Regel nein. Nicht-verschreibungspflichtige Antihistaminika (Loratadin und Cetirizin) werden meist nur als Privatrezept oder auf Grünem Rezept verordnet, was zur Folge hat, dass der Patient das Medikament selbst bezahlen muss.
Auch viele Ärzte wissen nicht, dass es Ausnahmen gibt, nämlich für „schwerwiegenden, anhaltenden Juckreiz“ und „zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien“. Diese Ausnahmeregelung findet sich in der „Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie, Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen, Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)“.
Sie können sich die OTC-Übersicht hier herunterladen.
Quelle: urtikaria.net
Im folgenden Video zu OTC (also frei verkäuflichen Antihistaminika) ist die Wirkungsweise noch einmal anschaulich erklärt.
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