Auf europäischer Ebene gibt es keine einheitliche, gesetzliche Definition des Begriffs Naturkosmetik. Diese Situation ist sowohl für Konsumenten als auch für Hersteller unübersichtlich. In Österreich ist im Österreichischen Lebensmittelbuch zusammengefasst, was den Konsumenten unter dem Begriff Naturkosmetik erwartet. Naturkosmetika sind Erzeugnisse aus natürlichen Rohstoffen pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ursprungs. Die Rohstoffe sollen so weit als möglich aus biologischem Anbau stammen.
Für die Gewinnung und Weiterverarbeitung dieser Naturstoffe sind nur physikalische, mikrobiologische oder enzymatische Methoden anzuwenden. Chemische Gewinnungs- oder Verarbeitungsschritte sind nicht erlaubt. Ausnahmen: Konservierungsmittel (dürfen auch synthetisch hergestellt werden) und Emulgatoren bzw. Tenside (dürfen einfach chemisch verarbeitet werden). Nicht in Naturkosmetika eingesetzt werden dürfen: Synthetische Farbstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte, synthetische Riechstoffe, Bestandteile von toten Wirbeltieren und Rohstoffe aus Wildsammlungen vom Aussterben bedrohter Pflanzen. Häufig enthalten Naturkosmetika natürliche ätherische Öle, die für empfindliche Personen wiederum ein Problem darstellen können.
Naturkosmetik ist nicht gleich Biokosmetik.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Naturkosmetik, Naturkosmetik mit Bio-Anteil und Biokosmetik. Es gibt etliche Siegel, die Verwirrung ist groß. In Österreich ist die Abgrenzung zu Biokosmetik aber einfach: mit dem Codexkapitel A8 “Biokosmetik” im österreichischen Lebensmittelbuch nimmt Österreich eine wichtige Vorreiterrolle im EU Raum ein und bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen für Produktion und Kennzeichnung von Biokosmetik. Das SLK-Zertifikat garantiert zertifizierte Biokosmetik, dass mindestens 95% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus biologischem Anbau stammen und setzt damit einen der strengsten Standards für Biokosmetika.
Quelle: http://www.hautinfo.at/hautlexikon.html
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