Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

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Das Europäische Parlament verabschiedete das mit Rat und Kommission ausgehandelte Kompromisspaket zur Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Sie löst die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie sowie die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ebenso ab, wie die europäische Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung.

Einiges wurde dabei zusätzlich neu geregelt:

  • Nährwertkennzeichnung wird Pflicht
  • Weitere Regel zur Allergenkennzeichnung
  • Herkunftskennzeichnung mit Folgenabschätzung
  • Sogenannte Lebensmittelimitate deutlicher machen
  • Schriftgrößen für Pflichtangaben

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft wird die Verordnung engagiert umsetzen. Sie hätte sich aber orientiert an dem Maßstab „Bessere Rechtssetzung“ schlankere Lösungen vorgestellt. Die rechtlichen Vorschriften für die Herstellung von Lebensmitteln sind enorm umfangreich und dadurch nicht einfach für diejenigen, die sie anwenden müssen. Übergangsfristen zwischen drei und fünf Jahren gewährleisten eine machbare Umstellung des ganzen europaweiten Systems.

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Die wichtigsten Neuerungen der Lebensmittelinformations-Verordnung

Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die folgende Infografik erklärt bildlich die wichtigsten Neuerungen der LMIV.

Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

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