Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
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- Siehe auch: Alles für Ihre Patientenverfügung (Vorsorge-Sets, Ratgeber)
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Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
PDF | 66 Seiten | Downloads: 524
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Un-terstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geis-tigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen-heiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewie-sen sind.
Die Textbausteine für eine schriftliche PatientenverfügungHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
PDF | 11 Seiten | Downloads: 260
In diesem Dokument stehen Ihnen die Textbausteine aus der Broschüre „Patientenverfügung“ Seiten 23 bis 33 als PDF-Datei zur Verfügung. Die Textbausteine verstehen sich als Anregung und Formulierungshilfe. Auf die Erlä uterungen in der Broschüre wird verwiesen. Patientenverfügung | BMJV
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
PDF | 48 Seiten | Downloads: 659
Sie erhalten mit dieser Broschüre eine Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Ich weiß, niemand beschäftigt sich gern mit derartigen Fragen. Wir alle hoffen, möglichst gesund ein hohes Alter zu erreichen und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können. Dennoch ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen ausführlich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen, ehe es zu spät dafür ist.
Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Informationen weiter helfen, bitte vergessen Sie aber nicht, dass eine Broschüre nie den Besuch eines Arztes ersetzen kann.