Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Links: Patientenverfügung
Kostenlose Broschüren: Patientenverfügung
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BUG HULL Medikamentenbox *
(218)
Aus 100% lebensmittelechtem PP-Material hergestellt.
Die Säulenform ist Handlicher für platzsparende Größen ( Durchmesser 8 cm). Einzelne Box ca. 10 x 2,5 x 2,5 cm mit 2 Fächer, sie können 12 Kapseln in jedes fächer. Ideale Größe für daheim und unterwegs. FARBLICHE TRENNUNG: Das bunte box ist perfekt für ältere Menschen, Da sie selbst wenn sie schlecht lesen können, den Tag an der Farbe erkennen. LESERLICH SCHRIFTZUG: Der Schriftzug für die Wocheneinteilung ist gut leserlich, für über 10,000-fache verwendung, da die Drucke haben den kritischen 3M-Klebstoff- und Klebebandtest bestanden.
* = Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API / Aktualisiert am: 28.04.2024
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