Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Weiterführende Links
- Aktuell sind 3 Links zum Thema Patientenverfügung gelistet!
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs-und Patientenverfügung | BMJV
(326)
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
- Patientenverfügung | AOK
(266)
Wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt, setzen sich viele Menschen nicht nur mit den Rechten des Pflegebedürftigen auseinander, sondern beginnen darüber nachzudenken, wie sie selbst für den Ernstfall vorsorgen können. Eine Patientenverfügung (§ 1901a ff. BGB) sichert den eigenen Willen bezüglich medizinischer Versorgung ab und erleichtert es Angehörigen, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen.
- Patientenverfügung | BMG
(201)
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
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