Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Weiterführende Links
- Aktuell sind 3 Links zum Thema Patientenverfügung gelistet!
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs-und Patientenverfügung | BMJV
(327)
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
- Patientenverfügung | AOK
(269)
Wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt, setzen sich viele Menschen nicht nur mit den Rechten des Pflegebedürftigen auseinander, sondern beginnen darüber nachzudenken, wie sie selbst für den Ernstfall vorsorgen können. Eine Patientenverfügung (§ 1901a ff. BGB) sichert den eigenen Willen bezüglich medizinischer Versorgung ab und erleichtert es Angehörigen, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen.
- Patientenverfügung | BMG
(202)
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Kostenlose Broschüren: Patientenverfügung
Medizinischer Hinweis!
Die Informationen auf dieser Homepage sind kein Ersatz für professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Inhalte dienen nicht zur Anleitung, eigenständige Diagnosen zu stellen oder eigene Behandlungen zu legitimieren. Bei starken und/oder langanhaltenden Beschwerden ist das Aufsuchen eines Arztes unabdingbar.
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