Kuhmilch, Erdnüsse, Weizen. Auf den ersten Blick haben diese Nahrungsmittel nicht viel miteinander gemein. Doch immer häufiger spielen diese Zutaten wie Schalenfrüchte auf der Speisekarte eine besondere Rolle. Es handelt sich hierbei nämlich um Allergene. Und diese müssen mit der Einführung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) speziell ausgewiesen werden.
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- Allergene Duftstoffe | Linkliste
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Über 2500 Duftstoff-Komponenten werden in Konsumgütern wie Wasch- und Reinigungsmitteln, Kosmetikprodukten, in der Aromatherapie und in pflanzlichen Präparaten verwendet. Diese können entweder von natürlichen Quellen stammen oder synthetisch sein. Schätzungsweise 1 bis 3% der europäischen Bevölkerung sind gegen einige Duftstoff-Komponenten allergisch.
- Allergenkennzeichnung – So wird die Pflicht zur Kür
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Egal ob Sternegastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung: Die Pflicht zur Allergenkennzeichnung gilt überall. Wie sie konkret umgesetzt wird, kann jeder Betrieb selbst entscheiden. Zumindest innerhalb bestimmter Grenzen. Welche Möglichkeiten es da gibt? Hier ein Einblick in die Praxis. Individuelle Lösungen und praktische Tipps – damit wird die Pflicht zur Kür.
- Allergenkennzeichnung : Allergeninformation auch bei loser Ware verpflichtend
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Eine Allergenkennzeichnung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln ist seit Dezember 2014 in allen europäischen Mitgliedsländern verpflichtend, das schreibt die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) vor. Wie Allergene auf dem Etikett verpackter Lebensmittel angegeben werden müssen, regelt die LMIV EU-weit einheitlich.
- Alles über Allergenkennzeichnung
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Worum geht es bei der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)? Ein wichtiger Teil der LMIV betrifft die Allergenkennzeichnung. Das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen muss auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen gekennzeichnet werden.
- Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln
(285)
Lebensmittelallergien spielen in der Bevölkerung eine zunehmend größere Rolle. Die Einführung der obligatorischen Kennzeichnung zahlreicher als Allergie auslösend bekannter Lebensmittel im Zutatenverzeichnis hat größtenteils zu einer besseren Information der betroffenen Verbraucher geführt.
- Kennzeichnung von allergieauslösenden Lebensmitteln/Inhaltsstoffen
(285)
In der EU besteht die Pflicht, nicht nur vorverpackte und verpackte Lebensmittel hinsichtlich der 14 häufigsten Allergene zu kennzeichnen, sondern seit 13. Dezember 2014 auch die unverpackten Lebensmittel. Das heißt, dass auch bei allen Speisen, die in der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, die Verpflegungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über die enthaltenen Allergene informiert werden muss.
- Allergenkennzeichnung ist Pflicht
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Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüssen oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, stets angegeben werden.
- Allergene in Lebensmitteln | ifp
(237)
Laut den im November 2005 in Kraft getretenen Kennzeichnungsregeln für Lebensmittelallergene müssen die in einer speziellen Liste aufgeführten Allergene gekennzeichnet werden. Diese Aufzählung von „Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen“ findet sich auch in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011) wieder. Handelt es sich dabei um Zutaten, sind diese gemäß LMIV im Zutatenverzeichnis z. B. durch die Wahl abweichender Schriftarten/-stile oder Hintergrundfarben eindeutig hervorzuheben. Diese Regelungen gelten seit dem 13.12.2014.
- Allergenkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln
(236)
Auf vorverpackten und verpackten Lebensmitteln müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis aufgeführt und hervorgehoben werden (z. B. durch fettgedruckte Schrift oder Hintergrundfarbe). Die Kennzeichnungspflicht besteht auch für allergen-wirkende Verarbeitungsprodukte und für die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe, sofern diese beim Herstellungsprozess ihr allergenes Potential nicht verlieren.
- Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln: Diese Angaben sind Pflicht
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Wer unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leidet, muss die betreffenden Lebensmittel und Zutaten strikt meiden, denn meist können schon geringe Spuren die gefürchteten Symptome auslösen. Kennzeichnungen auf der Verpackung und Auskünfte bei loser Ware helfen Allergikern bei der Kaufentscheidung.
- Gemeinschaftsverpflegung: Rund um die Gesetze
(199)
In den DGE-Qualitätsstandards wird im Kapitel Rahmenbedingungen für die Verpflegung ein besonderer Augenmerk auf die Hygiene gelegt. Im Bereich Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Die Lebensmittelwissenschaftlerin und Berufspädagogin Maria Revermann hat folgende umfangreiche Informationen zu folgenden Themen…
Weiterführende Links: Allergologie
- Aktuell sind 66 Links zum Thema Allergologie gelistet!
Literatur-Tipps
- Nickelallergie: Ratgeber bei Kontakt- und Lebensmittelallergie. Mit großem Rezeptteil
(22)
- Die Allergie-Bibel. Ursachen – Symptome – Behandlung: Mit zahlreichen Tabellen allergieauslösender Substanzen
(284)
- Das Handbuch für Allergiker: Das Allergie-Syndrom erkennen und heilen: Neurodermitis, Asthma, Heuschnupfen, Hyperaktivität und andere
(22)
- Schluss mit dem Schimmel: Alles über die verstecke Gefahr und wie wir gesünder wohnen
(22)
- Tschüss Heuschnupfen – Endlich frei von quälenden Allergie-Symptomen in nur 5 Tagen: Auch bei Hausstaub- und Tierhaarallergien
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Kostenlose Broschüren: Allergologie
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Der Allergie Podcast
