RBB | In der analogen Welt wurde mit dem Coronavirus Toilettenpapier zum gefragten Kaufobjekt. Im Netz wird gerade anderes beworben: Mini-UV-Lampen zur Desinfektion von Oberflächen. Klar: Es ist lange erwiesen, dass bestimmte Bereiche des UV-Lichtes Keime zerstören können. Genutzt wird das z.B. in der Krankenhaushygiene. Doch Mini-Versionen aus dem Netz können dagegen Schaden anrichten, warnen Wissenschaftler.

Keime mögen keine Sonne – so weit, so bekannt. Das ist unter anderem ein Grund dafür, warum z.B. bestimmte Grippeviren saisonal fast verschwinden. Bestimmte Anteile im UV-Licht, vor allem die UV-C-Strahlung, dringt bis zum Erbmaterial von Bakterien, Pilzen oder auch Viren vor und schädigt die DNA bzw. RNA – es kommt zu Mutationen, die eine Vermehrung unmöglich machen. Seit rund 100 Jahren werden mit Licht auf diese Weise schon Mikroorganismen “deaktiviert”, früher allerdings mit Lichtquellen, in denen empfindliche und (bei Beschädigung auch für den Menschen) teilweise schädliche chemische Elemente enthalten waren, z.B. Quecksilber.

Seit ein paar Jahren kommen dagegen auch im Desinfektionsbereich LEDs zum Einsatz, die dazu noch den Vorteil haben, dass sie den für Mikroorganismen schädlichsten Teil des UV-Lichts gezielt emittieren können.

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Infos aus dem Netz

Wichtiger Hinweis
UVC kurzwellige UV-Strahlen sind sehr schädlich für den menschlichen Körper, kurzfristige Exposition kann die Haut verbrennen, langfristige oder hohe Intensität kann auch Hautkrebs verursachen. Nach dem Einschalten der UVC-Lampe bitte möglichst schnell vom Lampenkörper entfernen, die Tür schließen und Kinder darauf hinweisen, dass sie nicht eintreten dürfen. Tiere unbedingt fernhalten! Nach der Sterilisationszeit lüften und weitere 40-60 Minuten warten.
Medizinischer Hinweis!
Die Informationen auf dieser Homepage sind kein Ersatz für professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Inhalte dienen nicht zur Anleitung, eigenständige Diagnosen zu stellen oder eigene Behandlungen zu legitimieren. Bei starken und/oder langanhaltenden Beschwerden ist das Aufsuchen eines Arztes unabdingbar.

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